Die Dreifachwand ist ein Wandbauteil. Sie besteht aus zwei miteinander verbundenen Fertigplatten, welche durch einen Ortbetonkern ergänzt werden (Bilder 1 und 4). Die Verbindung der Fertigplatten erfolgt durch Gitterträger. Die Dicke der Fertigplatten liegen in der Regel bei 4 bis 7 cm. Besonderen Einfluss auf die Dicke der Fertigplatten hat die äußere Betondeckung. Diese Betondeckung ist abhängig von den Umwelteinwirkungen auf das Bauteil (Expositionsklassen) und den daraus resultierenden Anforderungen. Durch unterschiedliche Gitterträgerhöhen sind Gesamtwanddicken von 15 bis 40 cm möglich. Die Dreifachwand enthält bereits die erforderliche statische oder konstruktive Bewehrung. Übliche Formate in Höhe x Länge sind bei der Elementwand <= 3m x <= 7m oder <= 7m <= 3m. Produktionsbedingt beträgt die maximale Länge der Dreifachwand etwa 12 m. Die Bezeichnung der Dreifachwand ist in Deutschland regional unterschiedlich; sie wird auch Hohlwand, Mantelbetonwand oder Elementwand genannt. Letztere Bezeichnung wird in bauaufsichtlichen Zulassungen und in der WU-Richlinie verwendet.
Nach Montage der Doppelwände wird auf der Baustelle in den Hohlraum zwischen den Fertigplatten der Ortbeton eingebracht und so die Gesamtwand ausgebildet. Der notwendige Verbund wird hierbei durch die Rauigkeit der Platten-Innenflächen und die Gitterträger hergestellt.
Für Dreifachwände gibt es allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik SIBt (z.B. [1 ,2]). In der Bemessung der Wände beim Nachweis der Tragfähigkeit darf so vorgegangen werden, als ob der Gesamtquerschnitt von Anfang an einheitlich, also "monolithisch" hergestellt wäre. Hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit im Sinne der WU-Richtlinie wird die Dreifachwand ebenfalls als monolithisches Bauteil angesehen.
Eine Weiterentwicklung der Dreifachwand ist die innen gedämmte Elementwand (Bild 2). Dabei wird im Fertigteilwerk an der Innenseite der Außenschale eine Dämmstoffschicht aufgebracht. Die Dämmstoffdicke kann zwischen 40 mm bis 160 mm betragen. Die Außenschale dient dem Witterungsschutz und schützt die Dämmung vor mechanischen Beschädigungen. Für die Herstellung und Anwendung einer kerngedämmten Elementwand ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich (z.B. [3]).