Decken müssen vertikale und horizontale Lasten auf die sie unterstützenden Bauteile (Wände, Unterzüge, Stützen) ableiten.

  • vertikale Lasten
  • ständige Lasten (nach DIN 1055 Teil 1)
  • Verkehrslasten (nach DIN 1055 Teil 3)
  • Schneelasten bei Dächern (nach DIN 1055 Teil 5)
  • sonstige Lasten, die sich aus dem speziellen Verwendungszweck ergeben können, z.B. bei Industriebauten
  • horizontale Lasten
  • Windlasten (nach DIN 1055 Teil 4)
  • Stabilisierungslasten (z. B. nach DIN 1045)

 

Die Verkehrslast sollte nicht an der untersten zulässigen Grenze festgelegt werden. Bei Wohnbauten, bei denen nach DIN 1055 eine Verkehrslast von 1,5 kN/m² ausreicht, empfiehlt sich, den Zuschlag für leichte Trennwände von 1,25 kN/m² immer zu berücksichtigen, unbeschadet dessen, ob zum Zeitpunkt des Entwurfes in dem betreffenden Deckenbereich derartige Trennwände vorgesehen sind. Durch diese Maßnahme werden nicht nur Änderungen im Planungsstadium, sondern auch spätere Umbauten unproblematisch. Dies sollte auch im Hinblick auf einen möglichen Verkauf des Objektes bedacht werden. Die Zusatzkosten hierfür fallen kaum ins Gewicht, da sich die Deckendicke in der weitaus überwiegenden Anzahl der Fälle nicht ändert, weil sie wegen der Beschränkung der Durchbiegung oder wegen des Schallschutzes ohnehin vorgegeben ist. Meist muss lediglich die Bewehrung geringfügig verstärkt werden.

 

Ähnliche Überlegungen gelten für den Geschäfts- und Verwaltungsbau sowie vor allem für Industriebauten, bei denen keine schwächere Verkehrslast als 5,0 kN/m² gewählt werden soll. Damit sich Einzel- und Flächenlasten auf mehrere Deckenelemente verteilen, müssen die Fertigteile kraftschlüssig miteinander verbunden werden – je nach Deckenart durch Verguss einer entsprechend profilierten Fuge – stahlbaumäßige Verbindungen (Verschweißung, Verschraubung) oder Aufbeton mit Querbewehrung. Soweit Horizontallasten auf aussteifende Wände weiterzuleiten sind, muss die Decke als "Scheibe" ausgebildet werden. Hierzu dienen ebenfalls die vorerwähnten Maßnahmen; hier wird bei Decken mit Fugenverguss meist eine Zusatzbewehrung in die Fugen eingelegt. Die Bemessung der Decken erfolgt nach DIN 1045 oder nach Zulassung.

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